Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 25. November 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen im Bereich Business Process Automation, die zwischen Spark Topia (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich der Geschäftsprozessautomatisierung. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot definiert.

Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Prozessaudits und Analyse bestehender Geschäftsprozesse
  • Entwicklung und Implementierung von Automatisierungslösungen
  • Systemintegration und Schnittstellenentwicklung
  • Schulungen und Trainings für Mitarbeiter des Kunden

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschaffen werden.

Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung der vereinbarten Termine und Vergütung führen.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird.

9. Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Analysen, Dokumentationen und Software bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.